Rathaus

Chronik

Die Bürger mussten immer wieder um ihr
großes
“Volksfest” kämpfen

Tradition und Gemeinschaftssinn pflegen

Das Bürgerbataillon ist mit Bückeburg gewachsen, seine Geschichte ist mit der Stadtgeschichte auf das engste verknüpft, und immer hat es an seiner Leitlinie, die Pflege und Stärkung bürgerlichen Gemeinschaftssinnes, festgehalten.

Mag es auch Zeiten gegeben haben, in denen der Bestand des Bürgerbataillons gefährdet erschien, so haben sich doch immer wieder Männer gefunden, die die Tradition aufrechterhielten und das Bürgerbataillon wieder im alten bewährten Sinne neu belebten und aktiv werden ließen.

Wird auch häufig gefragt, wo denn in der heutigen Zeit noch die Aufgaben des Bürgerbataillons liegen könnten, so gibt es darauf nach unserer Meinung eine kurze und bündige Antwort:

Die Rotts und das Bürgerbataillon pflegen nach wie vor die Nachbarschaft und die Freundschaft; sie sind es, die es dem einzelnen leicht machen, seine Stadt kennenzulernen und sich in die Gemeinschaft der Bürger einzugliedern.

Die Männer des Bürgerbataillons werden diesen vielfältigen Aufgaben wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft mit Schwung und lebendigem Interesse nachkommen, damit das Bürgerbataillon seine bedeutende Rolle zum Wohle unserer Stadt weiter behaupten kann.

Chronik des Bürgerbataillons:

Das auf das Jahr 1683 zurückgehende Bückeburger Bürgerschießen und seine wechselvolle Geschichte ist ein Spiegelbild der Ereignisse sowie der Denk- und Lebensweise der vergangenen Jahre. Im gleichen Maße wie die Aufgaben hat sich auch der Sinn des größten Volksfestes der Stadt gewandelt. Lange Zeit gehörte das Errichten von Wallanlagen, Gräben und Palisaden ebenso zu den Pflichten der Bürgerwehr, wie deren Erhaltung und Verteidigung in kriegerischen Zeiten.

Da die Landesherren früher nicht immer in der Lage waren, alle ihre Untertanen ausreichend vor Überfällen, kriegerischen Auseinandersetzungen und Räubereien zu schützen, wurden die wehrfähigen Bürger zum Dienst mit der Waffe herangezogen. Die so in anderen Städten zum Teil schon wesentlich früher entstandene Bürgerwehr untergliederte sich in Quartierschaften, Kompanien oder Rotten beziehungsweise Rotts. Sie wurden geführt von gewählten Stadtoffizieren und Rottmeistern, die für die innere und äußere Sicherheit verantwortlich waren.

Auch Feuerbekämpfung gehörte zu den Aufgaben der Bürgerwehr

Die Rotts waren auch für das Bekämpfen von Feuersbrünsten zuständig, was in den engen Straßen und angesichts des Fehlens geeigneter Löscheinrichtungen sowie Hydranten früher außerordentlich erschwert war. Deshalb war es kein Wunder, wenn in jenen Zeiten oftmals ganze Häuserzeilen oder sogar Stadtteile in Schutt und Asche fielen.

Zu den vom Rat der Bürgerwehr übertragenen Aufgaben gehörte es auch, in der Stadt Ruhe und Ordnung zu bewahren, vor allem an den Markttagen, bei größeren Stadtfesten oder herausragenden Anlässen „bei Hofe“.

Angesicht dieser umfangreichen und lebensnotwendigen Pflichten war es natürlich notwendig, die Mitglieder der Bürgerwehr in geeigneter Weise auszubilden. Dazu gehörte auch die richtige Handhabung der Waffen. Da vor dem Aufkommen der Gewehre mit der Armbrust geschossen wurde, gibt es noch heute in manchen Städten den Brauch des „Vogelschießens“.

Im Schaumburger Land hat das Bürgerschießen in Stadthagen die nachweislich älteste Tradition. Sie geht bis in das Jahr 1418 zurück, in Rinteln bis auf 1450. Bückeburg besaß in jener Zeit noch keine Stadtrechte. Die ersten überlieferten Hinweise auf den Bau von Gräben und Wällen stammen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, als Graf Otto der IV die Burg zu einem Schloss ausbauen liess. Es ist möglich, dass es damals auch in Bückeburg bereits eine Bürgerwehr gab. Nachgewiesen werden kann es jedoch nicht. Mögliche Unterlagen sind beim großen Brand im Jahre 1586 vernichtet worden.

Fürst Ernst machte den Flecken Bückeburg zu Beginn des 17. Jahrhunderts zu seiner Residenz, verlieh ihm die Stadtrechte und sorgte dafür, dass sich der Ort durch eine rege Bautätigkeit in eine würdige Hauptstadt des Landes wandelte. Das schnelle Wachstum – Bückeburgs wurde unter seiner Regentschaft um das Dreifache größer – erforderte auch die Erweiterung und Erneuerung der Befestigungsanlagen.

Seit dem 17. Jahrhundert gibt es Bürgerwehren auch in Bückeburg

Anfang des Jahres 1609 wurde Bückeburg zur Stadt erhoben, und nur einen Monat danach erfolgte die erste Erwähnung einer Bürgerwehr. Der Landesherr wies den Rat der Stadt darauf hin, dass die Bürger ihren Wachdienst ordentlich zu versehen hätten. Man kann deshalb davon ausgehen, dass nach der ersten Befestigung des Ortes in der Mitte des 16. Jahrhunderts auch eine Bürgerwehr aufgestellt worden ist. Allerdings gibt es keine Unterlagen über das Abhalten eines Schützenfestes.

Ganz sicher dürfte der Beginn des 30-jährigen Krieges das Vorhandensein einer gut ausgebildeten Bürgerwehr geradezu herausgefordert haben, zumal 1633 bei  Hessisch Oldendorf eine der wichtigsten Schlachten des Krieges stattfand und danach zahlreiche plündernde Horden durchs Land zogen. Deshalb ordnete der Bückeburger Magistrat an, dass die Mauern der Stadt  jede Nacht von zwei Rotts bewacht werden müssen. Am Tage war ein Rott im Einsatz, aber alle wehrhaften Männer mußten ständig in Bereitschaft gehalten werden.

Offiziere und Rottmeister  waren bedeutende Ämter

Über die Bedeutung der Bürgerwehr in damaliger Zeit sagt die Tatsache etwas aus, dass die Offiziere und Rottmeister zusammen mit dem Bürgermeister und den Ratsherren in den Akten als Inhaber städtischer Ämter aufgeführt wurden. Trotz aller gemeinsamen Anstrengungen konnte natürlich nicht verhindert werden, dass plündernde Truppen und abgesprengte marodierende Haufen in die Stadt eindrangen und hier Schaden anrichteten.

Während nach dem 30-jährigen Krieg in Stadthagen wieder ein sogenanntes „Freyschiessen“ abgehalten wurde, dauerte es in Bückeburg doch noch einige Zeit, bis schliesslich im Jahre 1683 der Bürgermeister und der Rat eine aus neun Punkten bestehende Schützenordnung erliessen.

Danach durften grundsätzlich nur Bückeburger Bürger am Schießen teilnehmen. Fremde mussten eine ausdrückliche Genehmigung des Rates haben. Jeder Teilnehmer durfte nur drei Schuß abgeben, und zwar nur auf ein voriges Kommando. Wenn die Büchse zweimal versagte, kostete es einen Groschen Strafe. Beim dritten Mal wurde man vom Schießen ausgeschlossen.

Die Freude über die Zulassung des „Freyschiessen“ hielt leider in Bückeburg nicht lange vor. Bereits im Jahr 1702 wurde es von der Landesregierung wieder verboten, weil der Bückeburger Magistrat keine spezielle Erlaubnis eingeholt habe. Erst 1728 zeigte sich der Landesvater Graf Wilhelm gnädig und erteilte die Konzession zu einem jährlichen Bürgerschießen, das um Pfingsten herum stattfinden sollte.

Allerdings mußte diese Genehmigung alle drei Jahre erneuert werden. Damit alles in geordneten Bahnen ablief, wurde ein aus 25 Punkten bestehendes „Bückeburgisches Schützen-Reglement“ aufgestellt. Ein besonders positiver Aspekt dieser Vorschriften war, dass der Sieger des Schießens für die Dauer eines Jahres von allen Abgaben befreit wurde. Das war sicherlich wichtiger als die gleichzeitige Anordnung, dass er bekränzt im Triumphzug durch die Stadt zu führen sei.

Ab 1740 wurden neben den Rottmeistern die Stadtoffiziere mit ihren Dienstgraden unter den städtischen Amtsinhabern aufgeführt. Der erfolgreiche Feldherr Graf Wilhelm gab dem Fest ohnehin ein mehr militärisches Gepräge. Seine Bürgerwehr bestand damals aus zwei Kompanien mit je zwei Rotts.

Nach dem Tod Graf Wilhelms fand die Tradition ein vorläufiges Ende

An mehren Sonntagen im Jahr mussten sich die wehrhaften Bürger zum Exerzieren und Scheibenschießen einfinden. Offensichtlich arbeitete der Landesvater schon auf die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht hin. Nach seinem Tod gab es in Bückeburg wieder eine längere schützenfestlose  Zeit. Rund hundert Bürger hatten deshalb eine Eingabe gemacht, um den alten Brauch wieder aufleben zu lassen. Sie schlugen unter anderem vor, dass der Sieger des Schiessens sechs silberne Löffel erhalten sollte, der zweite vier und der dritte noch zwei.

Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und Schaffung einer Landwehr war das Ende der Bürgerwehr gekommen. Alle waffenfähigen Bürger im ganzen Land wurden erfaßt und bei Bedarf zum Wehrdienst herangezogen. Stadtoffiziere und Rottmeister gab es in Bückeburg ab Januar 1814 in den Ämterlisten der Stadt nicht mehr.

Die Situation änderte sich erst im Laufe der Revolution von 1848, die allerdings im Schaumburger Land nicht besonders aufregend verlief. Es kam zwar zur Wiedergründung  einer Bürgerwehr, aber nicht mehr, um Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, sondern um wieder ein Schützenfest zu feiern.

Fürst Georg Wilhelm erteilte die erforderliche Erlaubnis, und die Stadthäger Schützengilde stellte ihre Zelte für das Volksfest zur Verfügung. Danach trat aber wieder eine längere Pause ein, weil es Probleme um die Nutzung der dem Militär gehörenden Schießstände im Harrl  gab. Erst kurz vor Beginn des 1. Weltkrieges schafften es die Mitglieder des damaligen Bürgervereins, ein Schützenfest auf dem Neumarktplatz feiern zu dürfen.

Bis zum 2. Weltkrieg gab es noch einige Schützenfeste

Das war der Start für die gemeinsame Kleidung (dunkler Anzug und Zylinder). Danach war wieder Schluß. Nachkriegszeit und Inflation machten einen dicken Strich durch alle Pläne. Die von einigen engagierten Männern gegründete Schützengilde sorgte dafür, dass aber bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges noch einige Bürgerschießen gefeiert wurden.

Als die Bückeburger 1952 nach 13-jähriger Unterbrechung und langen Notzeiten wieder ihr Bürgerschießen fortsetzen, sollen rund 4000 Erwachsene und 3000 Kinder am fest teilgenommen haben. Ein überzeugender Beweis für die Beliebtheit dieses großen Gemeinschaftsfestes.

Seitdem gibt es wieder ohne Verbote und Einschränkungen Bürgerschießen in der ehemaligen Residenzstadt, seit 1958 jedoch wegen der umfangreichen Vorbereitungen und damit verbundenen Kosten nur noch alle zwei Jahre.

300 Jahre Buergerschiessen in Bueckeburg (pdf)