Organisationsstruktur des Bürgerbataillons

Das Bürgerbataillon Bückeburg ist ein eingetragener Verein und steht unter dem Protektorat der Stadt Bückeburg.

Dem im Vereinsregister eingetragenen Vorstand gehören der Stadtmajor als Vorsitzender, der Adjutant, der gleichzeitig stellvertretender Stadtmajor ist, der Geschäftsführer,  der Schatzmeister (Kassierer), sowie der Schriftführer an.

Der Stadtmajor wird von der Jahreshauptversammlung des Bürgerbataillons gewählt und von der Stadt Bückeburg ernannt und eingesetzt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Danach kann der Stadtmajor im Rahmen einer Jahreshauptversammlung jeweils für eine weitere Periode bestätigt werden. Das gilt auch für die anderen Vorstandsmitglieder.

Der Verantwortungsrahmen ist durch den ehemaligen Stadmajor Friedrich Spieß auf den erweiterten Vorstand ausgedehnt worden.Dazu gehören die sechs Kompanieführer. Dieser Kreis kann erweitert werden um den Eskadronchef, die Leiter der einzelnen Kommissionen, den Archivar, den Personaloffizier und die Ordonanzoffiziere. Die Kompanieführer werden von ihren Kompanien auf unbestimmte Zeit gewählt und vom Stadtmajor ernannt. Die von den Rotts gewählten Rottführer werden vom Bataillon bestätigt.

Das Bürgerbataillon gliedert sich derzeit in fünf Kompanien, denen ein festgelegter Stadtbezirk zugeteilt ist. Ebenfalls zum Bürgerbataillon gehört die berittene Einheit der Eskadron.
In der ehemaligen 5. Kompanie waren junge Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet vereinigt. Diese Jugend-Kompanie musste im Jahr 2007 leider mangels Interesse aufgelöst werden. Es bleibt die Hoffnung, dass sich in naher oder ferner Zukunft erneut junge Männer zusammenfinden, um die 5. Kompanie mit neuem Leben zu erfüllen.

Die Kompanien sind unterteilt in Rottbezirke. Jedem Rottbezirk werden bestimmte Straßenzüge zugeordnet. Diese Bataillonsgliederung gewährleistet, daß jeder Bürger erreicht und angesprochen werden kann.
Einzige Ausnahme ist das zur 1. Kompanie gehörende "Fürstenrott". In diesem Rott sind Männer etabliert, die sich keinem anderen Rott zugehörig fühlen oder die nicht in Bückeburg wohnen, aber deren privater oder beruflicher Mittelpunkt Bückeburg ist und die sich an den Aktivitäten des Bürgerbataillons beteiligen möchten.

Beförderungsordnung

Satzung